frühzeitiges einschalten eines Sachverständigen bietet Vorteile
Beschleunigte Abhandlung
optimierte Planungen
gesteigerte Qualität
Was wir Ihnen Anbieten
fDie frühzeitige Einschaltung eines Sachverständigen bietet eine Vielzahl an Vorteilen: Beschleunigte Abhandlung, optimierte Planungen und gesteigerte Qualität unter allen in Betracht kommenden technischen und finanziellen Aspekten! Das Timing, quasi der Zeitpunkt der Einschaltung eines Sachverständigen ist elementar, beispielsweise zum Zwecke der Schadensvermeidung oder zum Zwecke der Schadensbegrenzung. Die Investition in die sachverständige Hinzuziehung ist erfahrungsgemäß und in der Regel stets günstiger, als ein langwieriger Rechtsstreit mit unkalkulierbarem Ausgang. Für Juristen und Gerichtsbarkeiten arbeiten wir ausschließlich unter vorausgegangener Sonderprüfung, da die regelmäßig daraus resultierenden verfahrenstypischen Zustände, unkalkulierbar und langwierig sein können. Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche, beleuchten jedoch alle Facetten mit jeweiliger strategischer Vorausschau potentieller Entwicklungen. Die gütliche und einvernehmliche Einigung liegt im Fokus unserer Anstrengung.
Viele hinterlassen Spuren, aber nur wenige einen Eindruck!
Kommunikation, förmliche Nachweisführung und Dokumentation sowie das erarbeiten verwertbarer Fakten, sind der Schlüssel. Aus mangelhafter Kommunikation und/oder mündlichen nicht nachweisbaren Nebenabreden, mit dem Ansatz von moralischen Aspekten, reines Vertrauen und/oder kombiniert mit Fehleinschätzungen wie: »ich bin davon ausgegangen, dass…«, entstehen ca. 90 % aller Streitigkeiten. Verträge werden gemacht, um sich nicht streiten zu müssen. Deswegen achten wir darauf, dass das mit Ihnen vereinbarte technische Beschaffenheitssoll, klar beschrieben ist. Wir spekulieren nicht, wir bewerten effizient und zielführend. Dazu ist es wichtig, die werkvertragsrechtlichen Grundlagen im technischen, als auch im juristischen Sinne, zu verstehen und zu verinnerlichen. Ihre Erfolgsaussichten mit unseren Ansätzen beginnen daher bestenfalls so früh als möglich, quasi vor Eskalation zweier Parteien. Wer in die Qualitätssicherung zur Vermeidung von Problemen investiert, investiert nachhaltig in die Absicherung seiner Investition. Wir arbeiten diskret und beraten nach Objektivitätsgrundsatz und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir erarbeiten einerseits belastbare Beweissicherungen – meist zum Zwecke der gewerkeübergreifenden Zustandsfeststellung (Status quo), sowie andererseits nach vorausgegangener Beweiserhebung und Ursachenanalytik – mit Weiterentwicklung in Sanierungskonzepte, begleiten und kanalisieren zudem Angebotseinholungen, nebst Realisierung von Baubegleitung im Sinne qualitätssichernder Maßnahmen, bis hin zur Schlussabnahme – alles aus einer Hand. Kompensiert wird unser Portfolio durch ein bundesweites Netzwerk von kompetenten Partnern.
Keine Begeisterung sollte größer sein als die nüchterne Leidenschaft zur praktischen Vernunft!
Kundenklientel
Zu unserem Kundenklientel in Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Spanien und Polen gehören:
- Industriekunden
- Konzerne
- Privatkunden
- Handwerksfirmen
- Eigentümer
- Eigentümergemeinschaften (WEGs)
- Hausverwaltungen (HVs)
- öffentliche Auftraggeber (Städte, Gemeinden und Kommunen)
Über Uns
Wir sind erfahrene Handwerksmeister & Sachverständige, und bringen im praktischen Baubereich einen Erfahrungsschatz von über 55 Jahren mit.
Jürgen Schreiber / Inhaber
- Malermeister im Meisterprüfungsberufsbild MulMstrV §1-2 Nr. (1-2)
- Personen zertifizierter Sachverständiger gem. DIN EN ISO/IEC 17024 (EURO-ZERT) für Maler-und Lackierarbeiten, Bewertung und Feuchte- und Schimmelpilzschäden, sowie Sach- und Haftpflichtschäden an Gebäuden (Zertifizierungsstelle, SVG Euro-Zert GmbH)
Mario Schreiber / Angestellter
- Personen zertifizierter Sachverständiger gem. DIN EN ISO/IEC 17024 für Schäden an Gebäuden, insbesondere Maler- und Lackiererarbeiten, Wärmedämmverbundsysteme, Bau- und Versicherungsschäden, Immobilienbewertungen. (Zertifizierungsstelle, SVG Euro-Zert GmbH)
- Von der Handwerkskammer Konstanz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- u. Lackiererhandwerk (im Schwerpunkt: Brand- und Schadstoffsanierung)
- Malermeister im Meisterprüfungsberufsbild MulMstrV §1-2 Nr. (1-2) & Fachwirt (FH)
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- Freier Honorar-Dozent
- Fachkundig nach § 6 Abs. 11 GefStoffV – Beratungsunternehmen für
- Gefahrstoffmanagement der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Mitglied im VOB Konditionenkartell des rheinland-pfälzischen Handwerks e.V.
- Sachkundiger für Bauschäden und Baufehler (TÜV SÜD Akademie GmbH)
- Sachkundiger nach LAGA M20, PN98 und DIN 19698-1 (i.S. Anhang 4, DepV.)
- (Rasterbeprobung – Kartierung K5 – kontaminierte Bereiche / Boden, Bauschutt und festen Abfällen)
- Sachkundiger nach TRGS 519 Anlage 4c (Asbest)
- Sachkundiger nach DGUV 101-004 Anhang 6 A/B kontaminierte Bereiche u. Brandschadensbewertung/Sanierung (ehem. BGR 128)
- BGR 128 Koordinator (A+S Planung & Überwachung kontaminierte Bereiche)
- Bausachverständiger im Fachbereich Schäden an Gebäuden (gem. Richtlinien Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V.)
- Bausachverständiger im Bereich Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (gem. Richtlinien Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V.) staatl. gepr. Betriebsmanager im Handwerk Fachrichtung Farbtechnik
Nützliches Wissen
Differenzierung »Personen zertifizierter Sachverständiger« Geltungsbereich weltweit
Die Bezeichnung »Personen zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (…)« gilt insbesondere in D/A/I/L/NL/B/GB/USA/PL, und steht somit im Zertifizierungsgrad über der »öffentlichen Bestellung und Vereidigung«. Die Personenzertifizierung gemäß EN 45013 oder EN ISO/IEC 17024, ist durch eine von der TGA akkreditierten Zertifizierungsstelle auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises höchste erreichbare Qualifikation.
Der Begriff »Sachverständiger« ist gesetzlich nicht geschützt
Der Begriff »Sachverständiger« ist gesetzlich nicht geschützt, Titelbezeichnungen wie beispielsweise »öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger«, »Personen zertifizierter Sachverständiger« und/oder »staatlicher Sachverständiger« u.a., hingegen schon. Weist sich ein Sachverständiger beispielsweise ohne jeweilige persönliche und fachliche Eignung bzw. entsprechenden Prüfungsnachweisen und/oder Zertifikaten mit *Titeln aus, wird dies regelmäßig geahndet. Achten Sie in Ihrem ureigenen Interesse hinsichtlich der Absicherung Ihrer Anforderungen darauf, welchen »Sachverständigen« Sie hinzuziehen, und ob der Sachverständige für Ihre Anforderungen geeignet ist.
Differenzierung »öffentlich bestellt und vereidigt« Geltungsbereich Deutschland
Die Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“… gilt insbesondere in Deutschland und bestätigt die erfolgreiche Teilnahme des Sachverständigen an einem Ausleseverfahren der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts (IHK oder HWK). Dies ist regelmäßig kein Qualitätsgarant, jedoch ein Qualitätsmerkmal und bietet Gewähr dafür, dass es sich beim Sachverständigen um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt. Dies symbolisiert ferner, dass der Sachverständige auf Objektivität und Neutralität vereidigt ist.
Differenzierung »staatliche Sachkunde / Zusatzqualifikationen«
Im Segment der Gebäudeschadstoffe ist zu dem zusätzlich jeweilige staatliche Sachkunde, beispielsweise Sachkunde nach TRGS 519 (Asbest) und/oder Sachkunde nach DGUV 101-004 (ehemals BGR 128/kontaminierte Bereiche) notwendig, um in diesem Tätigkeitsfeld als »Sachverständiger« zu arbeiten. Nicht-Sachkundigen ist der Umgang mit Schadstoffen auch dann untersagt, wenn es sich um einen »Sachverständigen« handelt. Die staatliche Sachkunde ist somit eine notwendige und zusätzliche Sach- und Fachkunde. Die staatliche Sachkunde ersetzt nicht die Sachverständigenqualifizierung, und umgekehrt.
Leistungen
- Baumängelmanagement
- Versicherungsschäden
- Beweiserhebung Schadstoffe und Schadstoffsanierung (Asbest, PAK, PCB, DDT, PCP, VOC u.a.)
- Raumluftmessungen (Schimmel und Schadstoffe intern)
- akkreditierte Laboranalytik (extern)
- Isotopenanalytik (extern)
- Zustandsfeststellungen und Bestandsaufnahmen in Bild und Text
- Ortstermine mit augenscheinlicher und messtechnischer Bauwerksdiagnostik
- Thermographie und Leckageortung
- Schimmel (Maßgabe Schimmelleitfaden UBA/Umweltbundesamt)
- Qualitätssicherung/Baubegleitung
- Sanierungskonzepte
- Immobilienberatung
- Sachstandsberichte und Gutachten
- allgemeine Beratungsleistungen
- Exitstrategien